AGB von PHOENIX IT-Cleaning

 

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1. Allgemeines
Wir nehmen Aufträge ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen entgegen. Abweichende oder zusätzliche Geschäftsbedingungen der Auftraggeber erkennen wir nicht an, es sei denn, diesen wird ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt.
Im Nachfolgenden wird die PHOENIX WSC Ltd. & Co. KG als Auftragnehmer
mit PHOENIX IT-Cleaning bezeichnet.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden sofort nach deren Veröffent- lichung auf der Internetseite von PHOENIX IT-Cleaning unter:
www.phoenix-itcleaning/html/agbs.html
wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht.
Die Mitarbeiter von PHOENIX IT-Cleaning weisen sich durch Ausweise mit Passbild aus.

Leistungen des Auftragnehmers
Gegenstand eines Vertrages ist die Außen- und / oder Innenreinigung von bankenspezi- fischen SB-Geräten, PC-Arbeitsplätzen, EDV- und anderen bürotechnischen Geräten gemäß unseren Leistungsbeschreibungen.
2.2 PHOENIX IT-Cleaning unterscheidet in einmaliger Grundreinigung oder nach vereinbarten Reinigungsintervallen.
2.3 Die Reinigungen erfolgen vor Ort. Sie werden bei Bedarf nach abgestimmten Terminen vorgenommen. PHOENIX IT-Cleaning wird während der Geschäftszeit die Außen- und / oder Innenreinigung von bankenspezifischen SB-Geräten, PC-Arbeitsplätzen, EDV-Geräten und anderen bürotechnischen Geräten durch ausgebildetes Personal durchführen.
Es werden von PHOENIX IT-Cleaning nur in Auftrag gegebene Dienstleistungen ausgeführt. Die Leistungsausführung erfolgt nach vereinbarten Leistungsinhalten.
Die gereinigten Geräte werden mittels Arbeitsschein pro Standort (Raumnummer, Bereich)
protokolliert und von einem Mitarbeiter der jeweiligen Abteilung / Filiale / Geschäftsstelle
bestätigt.
Die Mitarbeiter von PHOENIX IT-Cleaning sind nicht befugt technische Service-Leistungen auszuführen.
Die Leistungen von PHOENIX IT-Cleaning gelten als vertragsgerecht erfüllt und übernommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 10 Tagen schriftlich begründete Einwände erhebt.

Leistungen gegen gesonderte Berechnung
Die einfache Anfahrt zum Einsatzort wird pro gefahrenem Kilometer in Höhe von 0,75 € berechnet. Fahrtzeiten werden nicht in Rechnung gestellt.
Der Verunreinigungsgrad der gereinigten Einheiten wird nach den Kategorien 1 bis 3 bewertet. Für die Kategorie 1 (normale Verunreinigung) gelten Standardpreise. Für die Kategorie 2 (starke Verunreinigung) wird ein Aufpreis von 50 %, für die Kategorie 3 (sehr starke Verun- reinigung) von 100 % berechnet. Die Kategorien werden durch von PHOENIX IT-Cleaning vor Ort festgestellt.
Einsätze außerhalb der Geschäftszeiten von PHOENIX IT-Cleaning (montags bis freitags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr) werden mit einem Aufschlag von jeweils 25 %, an Wochenenden und Feiertagen mit jeweils 50 % auf die vereinbarten Preise berechnet. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrages erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen zusätzlich in Rechnung gestellt.

Mitwirkung des Auftraggebers
Gelten für den Betrieb des Auftraggebers oder dem Aufstellungsort der Geräte besondere Sicherheitsauflagen oder ähnliches, so wird der Auftraggeber rechtzeitig und ohne Mehr- aufwand für PHOENIX IT-Cleaning die notwendigen Voraussetzungen zur ungehinderten Vertragserfüllung schaffen.
Die Dienstleistung hat grundsätzlich am ausgeschalteten Gerät zu erfolgen. Bevor der Auftraggeber PHOENIX IT-Cleaning ein Gerät zur Reinigung übergibt, hat er das betreffende Gerät herunterzufahren, bzw. abzuschalten, damit keine Schäden oder Datenverluste entstehen. Wird eine Reinigung des Gerätes ohne diese Maßnahmen verlangt, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung.
Änderungen des Gerätestandortes sind PHOENIX IT-Cleaning rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
Beabsichtigt der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an den im Vertrag benannten Geräten vorzunehmen, so ist PHOENIX IT-Cleaning mindestens 14 Tage vor Ausführung schriftlich zu informieren. Nachteile, die sich aus Änderungen oder Erweiterungen ergeben, trägt der Kunde.
PHOENIX IT-Cleaning ist zur vorzeitigen fristlosen Kündigung des Vertrages hinsichtlich geänderter oder erweiterter Geräte berechtigt, wenn die Reinigungsarbeiten durch
Änderungen oder Erweiterungen erheblich erschwert werden.

Vertragsdauer
Für einmalige Reinigungen tritt der Grundreinigungsvertrag in Kraft.
Für fortlaufende Reinigungen werden in einem Folgereinigungsvertrag die Reinigungsintervalle und die Vertragslaufzeit mit vereinbart.
Vertragsbeginn ist der zu dem im Folgereinigungsvertrag festgelegte Zeitpunkt und wird auf 12, 24 oder 36 Monate abgeschlossen. Er ist beiderseits schriftlich kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Jahres, frühestens jedoch zum Ablauf der ersten 12 Monate.
Der Vertrag wird für die vereinbarte Laufzeit abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich per Einschreiben gekündigt wird.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen durch einen der beiden Vertragspartner kann der andere Vertragspartner mittels schriftlicher Aufforderung eine Vertragserfüllung binnen einer angemessenen Nachfrist verlangen. Bleibt die Aufforderung erfolglos, so
kann der Vertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist nach Ablauf der Nachfrist gekündigt
werden.

Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung von PHOENIX IT-Cleaning für fehlerhafte Ausführung der im Rahmen
des Vertrages zu erbringenden Leistung bezieht sich auf die unentgeltliche Beseitigung der
Mängel durch erneute Reinigung.
Für, durch Mitarbeiter von PHOENIX IT-Cleaning entstandene Schäden haftet die PHOENIX WSC Ltd. & Co. KG im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Der Nachweis der Schadenursache obliegt dem Auftraggeber. Die Haftung für Folgeschäden jedweder Art ist ausgeschlossen.
Der Anwender hat eventuelle Schäden oder Mängel nach Kenntniserhalt PHOENIX IT- Cleaning
mitzuteilen und seinerseits alles Zumutbare zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, z. B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten oder Beschädigung von Datenträgern. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

Datenschutz
PHOENIX IT-Cleaning behandelt alle Kundendaten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
Die Mitarbeiter von PHOENIX IT-Cleaning sind belehrt und arbeitsrechtlich verpflichtet jegliche Handlung und Akteneinsicht, die zu einer Verletzung des Dienst-, Geschäfts-, Betriebs- oder Arztgeheimnisses führen könnten, zu unterlassen.
Bei Verstößen gegen den Datenschutz hat der Auftraggeber das Recht diesen Vertrag fristlos zu kündigen.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei einer Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorganges Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.

Preise
Die Preise von PHOENIX IT-Cleaning verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Berechnung erfolgt nach den jeweilig gültigen Preisverzeichnissen und eventuell vereinbarter Konditionen.
PHOENIX IT-Cleaning behält sich Änderungen der Preise vor, wenn sich die, sie beeinflussenden, Kostenfaktoren ändern.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt auf Grundlage der abgezeichneten Arbeitsscheine. Die Kopien der Arbeitsscheine, inklusive Angabe gefahrener Kilometer, werden der Rechnung beigefügt.
Von PHOENIX IT-Cleaning ausgeführte Dienstleistungen sind nicht skontoabzugsfähig.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat bis zum auf der Rechnung stehenden Zahlungs- termin ohne Abzug in EURO, zu erfolgen. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Voraus- zahlung verlangt werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber PHOENIX IT-Cleaning Ansprüche mit Gegenansprüchen aufzurechnen.
Bei Zahlungsverzug ist PHOENIX IT-Cleaning berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % p.a. über den jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu verlangen. Im Falle einer Mahnung (Zahlungserinnerung) berechnet PHOENIX IT-Cleaning Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 10,00. Nach Überschreitung des angemahnten Zahlungstermins übergibt PHOENIX IT-Cleaning die Weiterbearbeitung, aus organisatorischen Gründen, seinen Anwälten zur Einleitung einer Zahlungsklage. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag der Wertstellung als Zahlungseingang.

Schlussbestimmungen
PHOENIX IT-Cleaning behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die derzeit gültigen AGB befinden sich auf unserer Internetseite (www.phoenix-itcleaning/html/agbs.html) oder können in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden.
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen unterliegen der Schrifterfordernis. Jedwede mündlichen Absprachen sind gegen-standslos.
Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Gerichtsstand: Hannover.
Für die von PHOENIX IT-Cleaning auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Verein- barung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvoll- ständigkeiten.

Hemmingen, Oktober 2008
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